Dieses Lexikon gibt einen vereinfachten Überblick über wichtige Hundegesetze in der Schweiz und Deutschland, erklärt den Begriff Listenhund und stellt eine kleine Auswahl an Hunderassen vor.
Die Informationen sind mit Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Kanton bzw. Bundesland. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie immer bei den zuständigen Behörden oder bei einer fachkundigen Rechtsberatung.
Die Informationen sind mit Sorgfalt zusammengestellt, ersetzen aber keine Rechtsberatung. Gesetzliche Regelungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Kanton bzw. Bundesland. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie immer bei den zuständigen Behörden oder bei einer fachkundigen Rechtsberatung.
In der Schweiz sind die Bestimmungen rund um Hunde teils auf Bundesebene, teils kantonal geregelt.
Grundsätzliches auf Bundesebene
Kantonale Regelungen
Beispiel Kanton Thurgau
Wichtige Hinweise
Grundsätzliches auf Bundesebene
- Der Tierschutz ist im Tierschutzgesetz (TSchG) und in der Tierschutzverordnung (TSchV) geregelt.
- Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, ihren Hund artgerecht zu halten, zu versorgen und Leiden zu vermeiden.
- Der Hund muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der nationalen Datenbank (AMICUS) registriert sein.
Kantonale Regelungen
- Jeder Kanton hat ein eigenes Hundegesetz bzw. eine Hundeverordnung.
- Darin sind unter anderem Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Bewilligungspflichten, Ausbildungspflichten oder Halteverbote geregelt.
- Es kann kantonale Rasselisten oder besondere Auflagen für bestimmte Hunde geben.
Beispiel Kanton Thurgau
- Der Kanton Thurgau kennt eigene Regelungen zu Meldepflicht, Halterpflichten und zu Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial.
- Je nach Hundetyp und Situation können zusätzliche Auflagen (z. B. Haltebewilligung, Wesenstest, Leinen- oder Maulkorbpflicht) verlangt werden.
- Die Listenhunde Liste gibt Auskunft welcher Hund in welchem Kanton gehalten werden darf!
- Die aktuell gültigen Informationen finden Sie auf der Website des Kantons Thurgau oder bei der zuständigen Gemeindebehörde.
Wichtige Hinweise
- Informieren Sie sich immer direkt im Wohnsitzkanton sowie an Orten, an denen Sie mit dem Hund unterwegs sind (z. B. Ferienkanton).
- Fragen Sie bei Unsicherheiten Ihre Gemeinde, das Veterinäramt oder andere offizielle Stellen.
In Deutschland gibt es keine einheitliches „Hundegesetz“ auf Bundesebene, sondern verschiedene Regelungen, die sich ergänzen.
Bundesweite Grundlagen
Landeshundegesetze der Bundesländer
Typische Themen der Landeshundegesetze
Empfehlung für Hundehalterinnen und Hundehalter
Bundesweite Grundlagen
- Das Tierschutzgesetz (TierSchG) legt fest, dass Tiere als Mitgeschöpfe zu achten und zu schützen sind.
- Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geht es u. a. um Haftungsfragen (z. B. Tierhalterhaftung).
Landeshundegesetze der Bundesländer
- Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften (z. B. Landeshundegesetz, Hundeverordnung).
- Darin sind u. a. Leinenpflicht, Maulkorbpflicht, Rasselisten, Wesenstests, Sachkundenachweise (z. B. Hundeführerschein) und Anzeigepflichten geregelt.
- Die Anforderungen können sich deutlich unterscheiden, je nachdem, in welchem Bundesland Sie leben oder unterwegs sind.
Typische Themen der Landeshundegesetze
- Meldepflicht und Registrierung des Hundes bei Gemeinde bzw. Stadt.
- Leinenpflicht in bestimmten Bereichen (Innenstädte, Parks, öffentliche Veranstaltungen, Brut- und Setzzeiten).
- Besondere Auflagen für als gefährlich eingestufte oder bestimmte gelistete Hunderassen.
Empfehlung für Hundehalterinnen und Hundehalter
- Informieren Sie sich immer direkt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder beim zuständigen Ordnungsamt.
- Prüfen Sie vor Reisen in andere Bundesländer, welche Regeln vor Ort gelten (z. B. Leinen- und Maulkorbpflicht, Listenhunde).
Der Begriff „Listenhund“ bezeichnet in der Regel Hunde bestimmter Rassen oder Typen, die in einem Kanton in einer speziellen Liste aufgeführt sind. Diese Listen werden oft umgangssprachlich auch „Kampfhundlisten“ genannt.
Warum gibt es Rasselisten?
Unterschiedliche Modelle in den Kantonen
Mögliche Folgen einer Einstufung als Listenhund
Wichtiger Hinweis
Warum gibt es Rasselisten?
- Ziel ist aus Sicht der Gesetzgebung die Erhöhung der öffentlichen Sicherheit.
- Bestimmte Hunde werden als potenziell risikoreicher eingestuft und unterliegen zusätzlichen Auflagen.
- Kritiker weisen darauf hin, dass Verhalten immer individuell ist und nicht allein von der Rasse abhängt.
Unterschiedliche Modelle in den Kantonen
- Einige Kantone kennen Rasselisten mit Hunden, für die eine Haltung nur mit Bewilligung erlaubt ist.
- Andere Kantone verbieten die Haltung bestimmter Rassen vollständig.
- Es gibt auch Kantone ohne spezielle Rasselisten, die stattdessen stärker auf das individuelle Verhalten und den Halter fokussieren.
Mögliche Folgen einer Einstufung als Listenhund
- Bewilligungspflicht für die Haltung (z. B. Nachweis von Sachkunde, Mindestalter der Halterin/des Halters, Strafregisterauszug).
- Pflicht zu Leine und/oder Maulkorb in der Öffentlichkeit.
- Obligatorische Kurse, Wesenstests oder zusätzliche Kontrollen.
- Einschränkungen beim Zuzug in bestimmte Kantone mit einem gelisteten Hund.
Wichtiger Hinweis
- Die konkrete Einstufung und die betroffenen Rassen variieren je nach Kanton und können sich ändern.
- Verbindliche Informationen erhalten Sie immer direkt bei den kantonalen Veterinärämtern oder den zuständigen Behörden.
Wesenstest
Ein standardisiertes Prüfverfahren, mit dem Fachpersonen das Verhalten eines Hundes in verschiedenen Alltagssituationen beurteilen. Ziel ist, Anzeichen von Unsicherheit, Angst oder Aggression zu erkennen und einzuschätzen, ob von einem Hund ein besonderes Risiko ausgeht.
Leinenpflicht
Vorschrift, nach der Hunde in bestimmten Bereichen an der Leine geführt werden müssen (z. B. Innenstadt, öffentliche Verkehrsmittel, Naturschutzgebiete). Die genauen Regeln sind regional unterschiedlich.
Maulkorbpflicht
Vorschrift, nach der Hunde in bestimmten Situationen einen Maulkorb tragen müssen, etwa nach einem Vorfall oder für bestimmte Hundegruppen. Ziel ist, das Risiko von Bissverletzungen zu reduzieren.
Listenhund
Hund, der aufgrund seiner Rasse oder seines Typs in einem Gesetz oder einer Verordnung besonders aufgeführt ist. Für solche Hunde gelten oft zusätzliche Auflagen (z. B. Bewilligungspflicht, Wesenstest, Maulkorb- oder Leinenpflicht).
Bewilligungspflicht
Die Haltung des Hundes ist nur mit einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Oft müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z. B. Alter der Halterin/des Halters, Strafregisterauszug, Sachkundenachweis, geeignete Wohnsituation).
Halteverbot
In bestimmten Kantonen oder Gemeinden kann die Haltung einzelner Rassen oder Typen vollständig verboten sein. Siehe Listenhunde Schweiz. Ein Zuzug mit einem solchen Hund kann dadurch stark erschwert oder unmöglich werden.
Ein standardisiertes Prüfverfahren, mit dem Fachpersonen das Verhalten eines Hundes in verschiedenen Alltagssituationen beurteilen. Ziel ist, Anzeichen von Unsicherheit, Angst oder Aggression zu erkennen und einzuschätzen, ob von einem Hund ein besonderes Risiko ausgeht.
Leinenpflicht
Vorschrift, nach der Hunde in bestimmten Bereichen an der Leine geführt werden müssen (z. B. Innenstadt, öffentliche Verkehrsmittel, Naturschutzgebiete). Die genauen Regeln sind regional unterschiedlich.
Maulkorbpflicht
Vorschrift, nach der Hunde in bestimmten Situationen einen Maulkorb tragen müssen, etwa nach einem Vorfall oder für bestimmte Hundegruppen. Ziel ist, das Risiko von Bissverletzungen zu reduzieren.
Listenhund
Hund, der aufgrund seiner Rasse oder seines Typs in einem Gesetz oder einer Verordnung besonders aufgeführt ist. Für solche Hunde gelten oft zusätzliche Auflagen (z. B. Bewilligungspflicht, Wesenstest, Maulkorb- oder Leinenpflicht).
Bewilligungspflicht
Die Haltung des Hundes ist nur mit einer behördlichen Bewilligung erlaubt. Oft müssen dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (z. B. Alter der Halterin/des Halters, Strafregisterauszug, Sachkundenachweis, geeignete Wohnsituation).
Halteverbot
In bestimmten Kantonen oder Gemeinden kann die Haltung einzelner Rassen oder Typen vollständig verboten sein. Siehe Listenhunde Schweiz. Ein Zuzug mit einem solchen Hund kann dadurch stark erschwert oder unmöglich werden.